295.250
CH-AG
§ 4 Dekret über den Notariatstarif - Gegenstand des Promilletarifs
Promilletarif
§ 4 Dekret über den Notariatstarif · Gegenstand des Promilletarifs
1. Mit dem Promilletarif sind der eigentliche Beurkundungsakt sowie die üblicherweise mit dem betroffenen Geschäft verbundenen Vor- und Nachbereitungen abgegolten.
2. Zusätzliche Vor- und Nachbereitungen werden nach Aufwandtarif abgerechnet.