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§ 4 Dekret über den Notariatstarif - Gegenstand des Promilletarifs

Promilletarif
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§ 4 Dekret über den Notariatstarif · Gegenstand des Promilletarifs

1. Mit dem Promilletarif sind der eigentliche Beurkundungsakt sowie die üblicherweise mit dem betroffenen Geschäft verbundenen Vor- und Nachbereitungen abgegolten.

2. Zusätzliche Vor- und Nachbereitungen werden nach Aufwandtarif abgerechnet.

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