295.250
CH-AG
§ 3 Dekret über den Notariatstarif - Verträge auf Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten
Promilletarif
§ 3 Dekret über den Notariatstarif · Verträge auf Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten
1. Die Gebühr für die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten richtet sich nach der Pfandsumme und beträgt zwei Drittel der Ansätze von § 2, aber höchstens Fr. 7'500.-.