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§ 2 Dekret über den Notariatstarif - Verträge auf Eigentumsübertragung von Grundstücken und Begründung von selbstständigen und dauernden Baurechten

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§ 2 Dekret über den Notariatstarif · Verträge auf Eigentumsübertragung von Grundstücken und Begründung von selbstständigen und dauernden Baurechten

1. Die Gebühr für die Beurkundung von Verträgen zur Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie zur Begründung von selbstständigen und dauernden Baurechten richtet sich nach dem Vertragswert und beträgt

1. 4 ‰ bis Fr. 600'000.-, mindestens Fr. 300.-,

2. plus 2 ‰ von Fr. 600'001.- bis Fr. 3'000'000.-,

3. plus 1‰ ab Fr. 3'000'001.-, höchstens Fr. 20'000.-.

2. Wird kein Vertragswert genannt oder liegt dieser wesentlich unter dem Wert der Sache, ist der massgebliche Wert gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Grundbuchabgaben vom 7. Mai 1980 zu berechnen.

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