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295.211 BeurV CH-AG

§ 35 Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) - Formelle Erfordernisse

Beurkundung und Beglaubigung - Gestaltung der öffentlichen Urkunde
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§ 35 BeurV · Formelle Erfordernisse

1. Öffentliche Urkunden müssen die nachfolgend erwähnten Elemente enthalten

a) das Kantonswappen und die Bezeichnung als öffentliche Urkunde,

b) die Bezeichnung des Gegenstands der Beurkundung,

c) * Name, Vorname und Ort des Büros der Urkundsperson sowie den Beurkundungsort bei Beurkundung ausserhalb des Büros,

d) die Personalien der Parteien gemäss bundesrechtlichen Vorschriften für das konkrete Rechtsgeschäft beziehungsweise wenn solche fehlen

1. bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Staatsangehörigkeit, Wohnort und -adresse,

2. bei juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften: Firma oder Name, Sitz, Domizil, Rechtsform, wenn diese nicht aus der Firma oder dem Namen hervorgeht, die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und die für sie handelnden Personen (Name, Vorname, Funktion und Zeichnungsberechtigung) sowie die Angabe, wie die Vertretungsbefugnis nachgewiesen wurde,

e) die Personalien der Stellvertreterin oder des Stellvertreters

1. bei Stellvertretung durch natürliche Personen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort,

2. bei Stellvertretung durch juristische Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften: Firma oder Name, Sitz, Domizil, Rechtsform, wenn diese nicht aus der Firma oder dem Namen hervorgeht, die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und die für sie handelnden Personen (Name, Vorname, Funktion und Zeichnungsberechtigung),

3. in allen Fällen die Angabe, wie die Ermächtigung zur Stellvertretung nachgewiesen wurde,

f) die Personalien der Nebenpersonen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort,

g) * die Angabe, wie die Identität der unter lit. d-f erwähnten Personen nachgewiesen wurde, beziehungsweise bei vertretenen Personen, dass eine beglaubigte Vollmacht vorliegt,

h) den Urkundentext,

i) Ort, Tag, Monat und Jahr der Beurkundung, die erforderlichen Kurzzeichen und Unterschriften,

k) die Bescheinigung der Urkundsperson,

l) Ort, Tag, Monat und Jahr der Beurkundung, Unterschrift, Stempel und allenfalls Siegel der Urkundsperson,

m) die Protokollnummer.

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