291.150
CH-AG
§ 8 Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 5. Rechtsmittelverfahren
Entschädigung in Zivilsachen
§ 8 Anwaltstarif · 5. Rechtsmittelverfahren
1. Im Rechtsmittelverfahren beträgt die Entschädigung des Anwaltes je nach Aufwand 50-100 % des nach den Regeln für das erstinstanzliche Verfahren berechneten Betrags.