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291.150 CH-AG

§ 4 Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 2. Streitwert

Entschädigung in Zivilsachen
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§ 4 Anwaltstarif · 2. Streitwert

1. Für die Berechnung des Streitwertes gilt die ZPO. Bei offensichtlich zu hohen Begehren wird auf die Ansprüche abgestellt, die in guten Treuen hätten geltend gemacht werden können.

2. ...

3. ...

4. ...

5. ...

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