291.150
CH-AG
§ 2 Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 2. Umfang der Entschädigung
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Anwaltstarif · 2. Umfang der Entschädigung
1. Durch die tarifgemässe Entschädigung sind die in einem Verfahren notwendigen und entsprechend der Bedeutung der Sache üblichen Leistungen des Anwaltes, einschliesslich der üblichen Vergleichsbemühungen, abgegolten.
2. ...