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291.150 CH-AG

§ 10 Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 1. Entschädigung

Unentgeltliche Rechtsvertretung
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§ 10 Anwaltstarif · 1. Entschädigung

1. Die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung in Zivil- und Verwaltungssachen bemisst sich nach den §§ 3-8.

2. ...

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