Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
291.150 CH-AG

§ 1 Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 1. Geltungsbereich; Personenbezeichnungen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Anwaltstarif · 1. Geltungsbereich; Personenbezeichnungen

1. Dieses Dekret regelt die Entschädigung des Anwaltes für die Vertretung und Verbeiständung einer Partei in Verfahren vor aargauischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.

2. Die in diesem Dekret verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) - 1. Geltungsbereich; Personenbezeichnungen § 2 Anwaltstarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →