290.111
AnwV
CH-AG
§ 3 Anwaltsverordnung (AnwV) - 3. Einzahlung der Prüfungsgebühr
Anwaltsprüfung
§ 3 AnwV · 3. Einzahlung der Prüfungsgebühr
1. Die Prüfungsgebühr ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Zulassungsentscheides einzuzahlen.
2. Wer die Gebühr trotz Mahnung nicht bezahlt, wird zur Prüfung nicht zugelassen.
3. ...