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290.100 CH-AG

§ 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) - Rechtsmittel

Anwaltskommission
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§ 9 EG BGFA · Rechtsmittel

1. Gegen Entscheide der Anwaltskommission kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden.

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