290.100
CH-AG
§ 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) - Rechtsmittel
Anwaltskommission
§ 9 EG BGFA · Rechtsmittel
1. Gegen Entscheide der Anwaltskommission kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden.