271.215
ÜMVRgT
CH-AG
§ 9 Verordnung über die elektronische Übermittlung in Verfahren vor Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden (Übermittlungsverordnung, ÜmV) - b) Format und Unterzeichnung
Elektronische Eröffnung von Entscheiden
§ 9 Übermittlungsverordnung, ÜmV · b) Format und Unterzeichnung
1. Entscheide der Behörden sind im Format PDF/A, Beilagen im Format PDF zu übermitteln.
2. Entscheide müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur oder einem Behördensiegel der entscheidenden Behörde gemäss § 3 versehen sein.