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271.215 ÜMVRgT CH-AG

§ 9 Verordnung über die elektronische Übermittlung in Verfahren vor Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden (Übermittlungsverordnung, ÜmV) - b) Format und Unterzeichnung

Elektronische Eröffnung von Entscheiden
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§ 9 Übermittlungsverordnung, ÜmV · b) Format und Unterzeichnung

1. Entscheide der Behörden sind im Format PDF/A, Beilagen im Format PDF zu übermitteln.

2. Entscheide müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur oder einem Behördensiegel der entscheidenden Behörde gemäss § 3 versehen sein.

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