271.215
ÜMVRgT
CH-AG
§ 6 Verordnung über die elektronische Übermittlung in Verfahren vor Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden (Übermittlungsverordnung, ÜmV) - Format
Eingaben an Behörden
§ 6 Übermittlungsverordnung, ÜmV · Format
1. Die Parteien haben ihre Eingaben einschliesslich Beilagen in einem gebräuchlichen Dateiformat zu übermitteln. Behördenportale mit oder ohne Zustellfunktion sowie Zustellplattformen können bestimmte gebräuchliche Dateiformate oder Eingabeformen verlangen.