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271.215 ÜMVRgT CH-AG

§ 6 Verordnung über die elektronische Übermittlung in Verfahren vor Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden (Übermittlungsverordnung, ÜmV) - Format

Eingaben an Behörden
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§ 6 Übermittlungsverordnung, ÜmV · Format

1. Die Parteien haben ihre Eingaben einschliesslich Beilagen in einem gebräuchlichen Dateiformat zu übermitteln. Behördenportale mit oder ohne Zustellfunktion sowie Zustellplattformen können bestimmte gebräuchliche Dateiformate oder Eingabeformen verlangen.

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