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255.113 VOH CH-AG

§ 14 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VOH) - Publikation und Inkrafttreten

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§ 14 VOH · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.

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