253.710
CH-AG
§ 13 Dekret über die Begnadigung - Inkrafttreten
§ 13 Dekret über die Begnadigung · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret wird vom Regierungsrat zusammen mit dem Gesetz über die Begnadigung vom 17. März 1981 in Kraft gesetzt und ist in der Gesetzessammlung zu publizieren.