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§ 13 Dekret über die Begnadigung - Inkrafttreten

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§ 13 Dekret über die Begnadigung · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret wird vom Regierungsrat zusammen mit dem Gesetz über die Begnadigung vom 17. März 1981 in Kraft gesetzt und ist in der Gesetzessammlung zu publizieren.

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