Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
253.710 CH-AG

§ 1 Dekret über die Begnadigung - Arten und Umfang der Begnadigung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Dekret über die Begnadigung · Arten und Umfang der Begnadigung

1. Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Strafen ganz oder teilweise erlassen oder die Strafen in mildere Strafarten umgewandelt werden (Art. 383 Abs. 1 StGB).

2. Der Gnadenerlass bestimmt den Umfang der Begnadigung (Art. 383 Abs. 2 StGB).

Arten und Umfang der Begnadigung § 2 Dekret über die Begnadigung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →