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253.371 CH-AG

§ 17 Verordnung über die Organisation des Jugendheims Aarburg - 1. Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 17 Verordnung über die Organisation des Jugendheims Aarburg · 1. Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt mit Ausnahme des § 10 am 1. März 2004 in Kraft. § 10 tritt am 1. April 2005 in Kraft.

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