§ 8 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg - 5. Leitungskonferenz
§ 8 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg · 5. Leitungskonferenz
1. Die Leitungskonferenz setzt sich zusammen aus der Direktorin oder dem Direktor, der Leiterin oder dem Leiter Gewerbe und Finanzen, der Leiterin oder dem Leiter Vollzug, der Chefin oder dem Chef Sicherheitsdienst und der Leiterin oder dem Leiter Zentralgefängnis sowie höchstens zwei weiteren von der Direktorin oder dem Direktor bestimmten Kadermitarbeitenden. Die Direktorin oder der Direktor führt den Vorsitz.
2. Die Mitglieder der Leitungskonferenz beraten und unterstützen die Direktorin oder den Direktor in kommerziellen und finanziellen Belangen, in Fragen des richtigen Vollzugs der ausgesprochenen Sanktionen sowie in der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt.
3. Bei Bedarf können weitere von der Direktorin oder dem Direktor bestimmte Mitarbeitende mit beratender Stimme an den Sitzungen der Leitungskonferenz teilnehmen.