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§ 7 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg - 4. Chefin oder Chef Sicherheitsdienst

Organisation
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§ 7 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg · 4. Chefin oder Chef Sicherheitsdienst

1. Die Chefin oder der Chef Sicherheitsdienst

a) * leitet das für die Bewachung und Betreuung zuständige Personal in der Strafanstalt;

b) * sorgt zusammen mit der Leiterin oder dem Leiter Vollzug und der Leiterin oder dem Leiter Zentralgefängnis für die Gewährleistung der Anstaltssicherheit;

c) * beaufsichtigt den Vollzug im Sicherheitstrakt der Strafanstalt und in der Abteilung für erhöhte Sicherheit im Zentralgefängnis;

d) ist zuständig für den Unterhalt aller Sicherheitseinrichtungen und der Sicherheitstechnik sowie für die laufende Schulung des im Sicherheitsdienst tätigen Personals;

e) * wirkt beim Anstellungsverfahren beratend mit, soweit es Personal in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich betrifft.

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