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§ 5 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg - 2. Leiterin oder Leiter Gewerbe und Finanzen

Organisation
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§ 5 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg · 2. Leiterin oder Leiter Gewerbe und Finanzen

1. Die Leiterin oder der Leiter Gewerbe und Finanzen

a) * ist verantwortlich für die kommerziellen, finanziellen und baulichen Belange der Justizvollzugsanstalt;

b) * leitet insbesondere das Finanz-, Bau- und Unterhaltswesen, die Hauswirtschaft sowie die Gewerbebetriebe und die Landwirtschaft;

c) * wirkt beim Anstellungsverfahren beratend mit, soweit es Personal in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich betrifft.

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