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253.331 CH-AG

§ 16 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg - 1. Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 16 Verordnung über die Organisation der Justizvollzugsanstalt Lenzburg · 1. Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt mit Ausnahme von § 11 am 1. März 2004 in Kraft. § 11 tritt am 1. April 2005 in Kraft.

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