Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
253.112 SMV CH-AG

§ 80 Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - 4. Missachtung der Bewährungshilfe und Weisungen

Bewährungshilfe und durchgehende soziale Betreuung - Bewährungshilfe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (101 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 80 Strafvollzugsverordnung, SMV · 4. Missachtung der Bewährungshilfe und Weisungen

1. Entzieht sich die betroffene Person der Bewährungshilfe oder handelt sie einer ihr erteilten Weisung zuwider, ordnet das AJV eine polizeiliche Aufenthaltsnachforschung an oder spricht eine förmliche Mahnung aus. Art. 95 Abs. 4 und 5 StGB bleiben vorbehalten.

← § 79 Strafvollzugsverordnung, SMV Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - Geltungsbereich § 81 Strafvollzugsverordnung, SMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →