253.112
SMV
CH-AG
§ 80 Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - 4. Missachtung der Bewährungshilfe und Weisungen
Bewährungshilfe und durchgehende soziale Betreuung - Bewährungshilfe
§ 80 Strafvollzugsverordnung, SMV · 4. Missachtung der Bewährungshilfe und Weisungen
1. Entzieht sich die betroffene Person der Bewährungshilfe oder handelt sie einer ihr erteilten Weisung zuwider, ordnet das AJV eine polizeiliche Aufenthaltsnachforschung an oder spricht eine förmliche Mahnung aus. Art. 95 Abs. 4 und 5 StGB bleiben vorbehalten.