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253.112 SMV CH-AG

§ 36 Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - 2. Voraussetzungen

Formen des Vollzugs von Strafen - Halbgefangenschaft
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§ 36 Strafvollzugsverordnung, SMV · 2. Voraussetzungen

1. Die Gewährung der Halbgefangenschaft setzt insbesondere voraus, dass die verurteilte Person ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat und gegen sie keine Landesverweisung gemäss den Art. 66a und 66abis StGB ausgesprochen worden ist.

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