253.112
SMV
CH-AG
§ 27 Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - 2. Voraussetzungen
Formen des Vollzugs von Strafen - Elektronische Überwachung
§ 27 Strafvollzugsverordnung, SMV · 2. Voraussetzungen
1. Die Gewährung der Vollzugsform der elektronischen Überwachung setzt insbesondere voraus, dass
a) die verurteilte Person ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat und gegen sie keine Landesverweisung gemäss den Art. 66a und 66abis StGB ausgesprochen worden ist,
b) die Datenübertragung des Überwachungsgeräts aus der dauernden Unterkunft möglich ist, und
c) die verurteilte Person eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.