253.112
SMV
CH-AG
§ 11 Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) - 6. Psychiatrische Klinik Königsfelden und andere Massnahmenvollzugsanstalten
Vollzugsanstalten
§ 11 Strafvollzugsverordnung, SMV · 6. Psychiatrische Klinik Königsfelden und andere Massnahmenvollzugsanstalten
1. Massnahmen gemäss den Art. 59 und 60 StGB werden in der Regel in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden vollzogen, wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist.
2. Das AJV kann Verurteilte zum Vollzug von Massnahmen gemäss den Art. 59 und 60 StGB auch in andere geeignete Anstalten einweisen.