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§ 8 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes - V. Termine

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§ 8 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes · V. Termine

1. Die Prüfung wird in der Regel einmal jährlich durchgeführt. Die Prüfungskommission publiziert die Termine rechtzeitig im aargauischen Amtsblatt.

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