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§ 6 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes - III. Prüfungsstoff

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§ 6 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes · III. Prüfungsstoff

1. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete

a) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (namentlich SchKG, EG SchKG, Verordnungen und Kreisschreiben des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Obergerichts) inklusive die Konkurs- und Betreibungsdelikte;

b) * Grundzüge des Zivilprozessrechts und der kantonalen Behördenorganisation;

c) Grundzüge des Privatrechts (namentlich Obligationenrecht und Zivilgesetzbuch) sowie des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

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