231.211
CH-AG
§ 6 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes - III. Prüfungsstoff
Prüfung
§ 6 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes · III. Prüfungsstoff
1. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete
a) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (namentlich SchKG, EG SchKG, Verordnungen und Kreisschreiben des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Obergerichts) inklusive die Konkurs- und Betreibungsdelikte;
b) * Grundzüge des Zivilprozessrechts und der kantonalen Behördenorganisation;
c) Grundzüge des Privatrechts (namentlich Obligationenrecht und Zivilgesetzbuch) sowie des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.