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§ 1 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes - I. Zulassung zur Prüfung 1. Anmeldung

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§ 1 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes · I. Zulassung zur Prüfung 1. Anmeldung

1. Mit der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung sind einzureichen

a) ein kurz gefasster Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsweges sowie der bisherigen beruflichen Tätigkeit;

b) ein Handlungsfähigkeitszeugnis;

c) ein Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten fünf Jahre;

d) ein Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister;

e) der Ausweis über eine hinreichende praktische Tätigkeit;

f) der Ausweis über den Besuch von fachspezifischen Kursen.

2. Das Ausstellungsdatum der Zeugnisse und Registerauszüge gemäss lit. b, c und d darf nicht mehr als drei Monate zurückliegen.

I. Zulassung zur Prüfung 1. Anmeldung § 2 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes →

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