231.211
CH-AG
§ 1 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes - I. Zulassung zur Prüfung 1. Anmeldung
Prüfung
§ 1 Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes · I. Zulassung zur Prüfung 1. Anmeldung
1. Mit der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung sind einzureichen
a) ein kurz gefasster Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsweges sowie der bisherigen beruflichen Tätigkeit;
b) ein Handlungsfähigkeitszeugnis;
c) ein Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten fünf Jahre;
d) ein Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister;
e) der Ausweis über eine hinreichende praktische Tätigkeit;
f) der Ausweis über den Besuch von fachspezifischen Kursen.
2. Das Ausstellungsdatum der Zeugnisse und Registerauszüge gemäss lit. b, c und d darf nicht mehr als drei Monate zurückliegen.