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231.200 CH-AG

§ 23 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - 2. Gerichtsverfahren

Behörden - Verfahren
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§ 23 EG SchKG · 2. Gerichtsverfahren

1. Das Verfahren richtet sich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Betreibungs- und Konkursrecht nach den Vorschriften des Zivilprozessrechts.

2. ...

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