231.200
CH-AG
§ 17a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - 2bis. Aufsichtsbehörde über das Konkursamt
Behörden - Aufsichtsbehörden
§ 17a EG SchKG · 2bis. Aufsichtsbehörde über das Konkursamt
1. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt.