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231.200 CH-AG

§ 17a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - 2bis. Aufsichtsbehörde über das Konkursamt

Behörden - Aufsichtsbehörden
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§ 17a EG SchKG · 2bis. Aufsichtsbehörde über das Konkursamt

1. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt.

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