231.200
CH-AG
§ 13 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - 3. Schuldbetreibung gegen Gemeinden
Behörden - Konkursamt
§ 13 EG SchKG · 3. Schuldbetreibung gegen Gemeinden
1. Bei Schuldbetreibungen gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts übt das Konkursamt die Funktion des Betreibungsamts aus.