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210.701 CH-AG

§ 3 Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht - Vertretung im Verwaltungsrat

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§ 3 Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht · Vertretung im Verwaltungsrat

1. Dem Regierungsrat des Kantons Solothurn steht ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der BVSA zu.

2. Der Kanton Aargau holt den Wahlvorschlag rechtzeitig beim Kanton Solothurn ein.

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