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210.311 CH-AG

§ 31 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch - b) Formulare

Obligationenrecht
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§ 31 V EG ZGB · b) Formulare

1. Das DVI ist zuständig für die Genehmigung der Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen.

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