210.311
CH-AG
§ 31 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch - b) Formulare
Obligationenrecht
§ 31 V EG ZGB · b) Formulare
1. Das DVI ist zuständig für die Genehmigung der Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen.