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210.300 BGB CH-AG

§ 65 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Interkantonale Zuständigkeitskonflikte

Kindes- und Erwachsenenschutz
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§ 65 EG ZGB · Interkantonale Zuständigkeitskonflikte

1. Die Aufsichtsbehörde vertritt den Kanton Aargau in interkantonalen Zuständigkeitskonflikten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

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