Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210.300 BGB CH-AG

§ 62 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen

Kindes- und Erwachsenenschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (116 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 62 EG ZGB · Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen

1. In Wohn- oder Pflegeeinrichtungen sind Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei urteilsunfähigen volljährigen Personen von Kaderpersonen primär aus dem ärztlichen oder pflegerischen Bereich anzuordnen (Art. 383-385 ZGB).

2. Die Einrichtungen bezeichnen in einem Reglement die Funktionen der für die Anordnung zuständigen Kaderpersonen.

← § 61 EG ZGB Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Gegenstand § 63 EG ZGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →