210.300
BGB
CH-AG
§ 3 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Zustellungen
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 EG ZGB · Zustellungen
1. Das Betreibungsamt am Zustellungsort stellt aussergerichtliche Vorkehren wie Kündigungen, Aufforderungen und Anzeigen, die auf amtlichem Weg vorzunehmen sind, gegen Gebühr zu.