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210.300 BGB CH-AG

§ 3 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Zustellungen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 EG ZGB · Zustellungen

1. Das Betreibungsamt am Zustellungsort stellt aussergerichtliche Vorkehren wie Kündigungen, Aufforderungen und Anzeigen, die auf amtlichem Weg vorzunehmen sind, gegen Gebühr zu.

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