210.125
KESR
CH-AG
§ 4 Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) - Amtsbericht
Verfahren
§ 4 V KESR · Amtsbericht
1. Amtsberichte sind Zusammenstellungen der bereits bei der Gemeinde vorhandenen Informationen. Sie enthalten weder eine Analyse noch eine Bewertung der Daten.
2. Bei Bedarf kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Gemeinde auffordern, zusätzliche Informationen zu erheben. Diese hat sie in ihrem Auftrag zu bezeichnen.