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210.120 CH-AG

§ 6 Gebührenordnung der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Gebührenordnung BVSA) - Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission

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§ 6 Gebührenordnung BVSA · Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission

1. Die von der BVSA zu erhebenden Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission richten sich nach der Bundesgesetzgebung.

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