210.120
CH-AG
§ 6 Gebührenordnung der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Gebührenordnung BVSA) - Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission
§ 6 Gebührenordnung BVSA · Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission
1. Die von der BVSA zu erhebenden Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission richten sich nach der Bundesgesetzgebung.