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§ 5 Gebührenordnung der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Gebührenordnung BVSA) - Fälligkeit der Gebühren

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§ 5 Gebührenordnung BVSA · Fälligkeit der Gebühren

1. Sämtliche Gebühren werden ohne Mahnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung respektive Eröffnung der Verfügung fällig.

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