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210.120 CH-AG

§ 1 Gebührenordnung der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Gebührenordnung BVSA) - Gegenstand

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§ 1 Gebührenordnung BVSA · Gegenstand

1. Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) erhebt folgende Gebühren

a) jährliche Aufsichtsgebühren,

b) Gebühren für Prüfungen, Verfügungen und Dienstleistungen,

c) Gebühren und Abgaben der Oberaufsichtskommission.

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