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210.119 CH-AG

Personalreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Personalreglement BVSA) - Geltungsbereich

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
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Gesetzestext (4 Artikel)

Allgemeine Bestimmungen

1. Das Personalreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) regelt das Rechtsverhältnis zwischen der BVSA und dem Personal.

Allgemeine Bestimmungen

1. Für das Rechtsverhältnis zwischen der BVSA und dem Personal gelten die Vorschriften des Personalgesetzes, des Lohndekrets, der Personal- und Lohnverordnung sowie der weiteren personal- und lohnrechtlichen Erlasse des Kantons Aargau.

Allgemeine Bestimmungen

1. Für das Personal der BVSA gelten die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über Spesen, Sitzungsgelder und übrige Entschädigungen vom 31. Januar 2001.

Schlussbestimmungen

1. Dieses Reglement ist vom Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 21. November 2011 verabschiedet worden und tritt vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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