210.118
CH-AG
§ 9 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Protokoll
Aufgaben und Organisation - Verwaltungsrat
§ 9 Geschäftsreglement BVSA · Protokoll
1. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats wird ein Protokoll geführt.
2. Die Sekretärin oder der Sekretär des Verwaltungsrats führt das Protokoll. Bei deren oder dessen Abwesenheit bestimmt die oder der Vorsitzende eine Protokollführerin oder einen Protokollführer.
3. Die Protokolle sind zu nummerieren und enthalten in der Regel für jedes Traktandum eine Darstellung der Grundlagen, der Anträge (Gegenanträge) sowie der Beschlüsse. Auf Verlangen eines Mitglieds werden die abgegebenen Diskussionsvoten protokolliert.
4. Das Protokoll ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll ist vom Verwaltungsrat an der nächsten Sitzung zu genehmigen.