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210.118 CH-AG

§ 7 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Anwesenheit und Beschlussfassung

Aufgaben und Organisation - Verwaltungsrat
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§ 7 Geschäftsreglement BVSA · Anwesenheit und Beschlussfassung

1. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.

2. Die Abstimmungen erfolgen offen. Beschlüsse erfordern für ihre Gültigkeit mindestens zwei Stimmen. Stimmenthaltung ist zulässig. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

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