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210.118 CH-AG

§ 3 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Konstituierung

Aufgaben und Organisation - Verwaltungsrat
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§ 3 Geschäftsreglement BVSA · Konstituierung

1. ...

2. Der Verwaltungsrat konstituiert sich im Rahmen des G-BVSA selbst.

3. Der Verwaltungsrat bezeichnet eine Sekretärin oder einen Sekretär. Diese oder dieser muss nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein.

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