210.118
CH-AG
§ 3 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Konstituierung
Aufgaben und Organisation - Verwaltungsrat
§ 3 Geschäftsreglement BVSA · Konstituierung
1. ...
2. Der Verwaltungsrat konstituiert sich im Rahmen des G-BVSA selbst.
3. Der Verwaltungsrat bezeichnet eine Sekretärin oder einen Sekretär. Diese oder dieser muss nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein.