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210.118 CH-AG

§ 20 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 20 Geschäftsreglement BVSA · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement ist vom Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 21. November 2011 verabschiedet worden und tritt vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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