§ 19 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Berichterstattung an den Verwaltungsrat
§ 19 Geschäftsreglement BVSA · Berichterstattung an den Verwaltungsrat
1. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig, namentlich an jeder Verwaltungsratssitzung, schriftlich und mündlich Bericht über den Geschäftsgang sowie die wichtigen Geschäfte und die getroffenen Massnahmen. Im Weiteren berichtet sie oder er über die Ausführung der vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse. Wesentliche Ereignisse, welche dringendes Handeln erfordern, sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats in geeigneter Weise unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
2. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter legt dem Verwaltungsrat jeweils bis spätestens Ende Februar jeden Jahres den Geschäftsbericht inkl. Jahresrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
3. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter legt dem Verwaltungsrat jeweils bis spätestens Ende Jahr das Budget für das kommende Geschäftsjahr und eine Finanzplanung vor.