210.118
CH-AG
§ 16 Geschäftsreglement der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Geschäftsreglement BVSA) - Aufgaben und Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten
Aufgaben und Organisation - Verwaltungsrat
§ 16 Geschäftsreglement BVSA · Aufgaben und Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten
1. Die Präsidentin oder der Präsident führt den Verwaltungsrat und ist für die Vorbereitung und die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats sowie für die Überwachung der laufenden Geschäfte zuständig.
2. Sie oder er vertritt die BVSA gegenüber dem Regierungsrat und dem Grossen Rat und seinen Kommissionen.
3. Bei Eintreten wesentlicher Ereignisse, welche dringendes Handeln erfordern, leitet die Präsidentin oder der Präsident sofort die erforderlichen vorläufigen Massnahmen ein und beruft unverzüglich eine Sitzung ein.
4. Sie oder er erstattet regelmässig, mindestens an jeder Sitzung, bei wesentlichen Ereignissen auch dazwischen, Bericht an den Verwaltungsrat.
5. Sie oder er kann Aufgaben anderen Mitgliedern übertragen.