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210.115 CH-AG

§ 6 Ausführungsbestimmungen zur BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Ausführungsbestimmungen BVSA) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 6 Ausführungsbestimmungen BVSA · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen sind vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 22. April 2013 verabschiedet worden und treten vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. August 2013 in Kraft.

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