210.115
CH-AG
§ 5c Ausführungsbestimmungen zur BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Ausführungsbestimmungen BVSA) - Verzeichnis
Stiftungen, die nicht auf dem Gebiet der Personalvorsorge tätig sind (klassische Stiftungen)
§ 5c Ausführungsbestimmungen BVSA · Verzeichnis
1. Die BVSA führt ein Verzeichnis über alle beaufsichtigten klassischen Stiftungen nach Kapitel 2. Das Verzeichnis enthält Name, Sitz und Zweck der Stiftungen sowie das Datum der Errichtung der Stiftung und der Aufsichtsübernahme.