210.115
CH-AG
§ 2 Ausführungsbestimmungen zur BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Ausführungsbestimmungen BVSA) - Prüfung der Reglemente
Stiftungen, die nicht auf dem Gebiet der Personalvorsorge tätig sind (klassische Stiftungen)
§ 2 Ausführungsbestimmungen BVSA · Prüfung der Reglemente
1. Nach Errichtung der Stiftung erlassene Reglemente und deren Änderungen sind der BVSA unter Beilage der unterzeichneten Protokolle einzureichen.
2. Die BVSA prüft, ob die Reglemente und deren Änderungen rechtmässig zustande gekommen sind und mit Gesetz und Stiftungsurkunde übereinstimmen.